20. März:
Telefonat mit Dr. jur. KIEREIN (Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) und Mag. art. Harald Fritz (OEBK) mit der Schlussfolgerung: “ Alle an einen Tisch zusammenzubringen und eine erste Überlegung für ein Berufsbild und für eine Berufsbezeichnung sollte zusammengestellt und geschickt werden. Wichtig ist, dass es zur medizinischen und therapeutischen Behandlung dazugestellt werden kann.“
20. März:
Telefonat mit Dr. jur. HOELLINGER (Österreichische Wirtschaftskammer) und Mag. art. Harald FRITZ (OEBK) mit der Schlussfolgerung: “ Auf jeden Fall sind Psycho-, Ergo-, Logo- und Physiotherapie gesetzlich geregelt. Wenn darin eine Lücke gefunden werden kann, dann wird es eine freie Tätigkeit sein. Wenn man zwischen diesen Berufsbildern eine Lücke findet und sagt, da nisten wir uns ein, dann steht es frei, Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen anzubieten“.
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